Die Grundsteuerreform
Eine Übersicht von uns für Sie

Die Grundsteuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Grundstücksbesitzer,

vielleicht haben Sie bereits Post erhalten oder auch von der neuen Grundsteuerreform gehört.

Sie stellen sich nun sicherlich die Frage, welche Daten Sie Finanzamt übermitteln müssen, wie die Grundsteuer berechnet wird und was zu tun ist.

Diese kleine Website ist für Sie entstanden, um Ihnen einige Informationen zur neuen Grundsteuererklärung mitgeben zu können.

Ihr Borsum Immobilien Team

Benötigte Informationen und Daten

Im Juli werden Sie eine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung erhalten. Diese Erklärung muss verpflichtend online bis zum 31.10. abgegeben werden und muss die folgenden Daten beinhalten:

  • Steuernummer des Grundstücks.
  • Adresse des Grundstücks sowie diverse Angaben wie die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Flur, Flurstück
  • Form des Grundstücks z. B. Ein-, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum, Mietwohngrundbesitz
  • Gesamtfläche des Grundstücks
  • Bodenrichtwert zum 01.01.2022
  • Beschaffenheit und Anzahl von Stellplätzen
  • Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
  • Baujahr

Die neue Grundsteuer

Aktuell wurde die Grundsteuer durch sogenannte Einheitswerte ermittelt. Diese beruhen jedoch auf Werten aus 1964 (in den alten Bundesländern) und 1935 (in den neuen Bundesländern).
Diese spiegeln jedoch nicht die Wertentwicklung des Grundstücks wider, sodass diese Methode als verfassungswidrig erklärt wurde und eine neue gesetzliche Methode gefordert wurde. Diese ist gültig ab 2019 und muss ab 2025 umgesetzt werden.

Dafür müssen in 2022 alle Grundstücke entsprechend aktuell bewertet werden.

 

Das dreistufige Verfahren zur Wertermittlung

Das bisherige dreistufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer wird beibehalten:

1. Schritt

Der Grundsteuerwert wird durch die Finanzämter ermittelt

2. Schritt

Der Grundsteuermessbetrags wird festgesetzt durch die Finanzämter: Grundsteuerwert x Messzahl

3. Schritt

Die Grundsteuer wird festgesetzt durch die Kommunen: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz

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Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?

Betroffen sind alle Eigentümer von Grundstücken in Deutschland.

Aufgrund der Reform sind Sie dazu verpflichtet eine entsprechende Erklärung zur Berechnung des Grundsteuerwerts bei Ihrem Finanzamt einzureichen.

Stichtag für die Ermittlung dieses Werts ist der 01.01.2022. Das heißt auch wenn der Grundbesitz im laufenden Jahr veräußert wird, sind Sie zur einer Erklärung verpflichtet.

Die Erklärung muss einzeln für jedes Ihrer Grundstücke / Ihrer Immobilien erfolgen.

Frist bis 31.10.2022

Die Erklärung ist bis Ende Oktober bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Als Eigentümer in Schleswig-Holstein werden Sie hierzu zusätzlich ein Informationsschreiben Ihrer Finanzverwaltung erhalten.

Sie haben noch weitere Fragen?

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns entweder telefonisch unter der Rufnummer 04362 – 2623 oder 04362 – 9169 792 oder ganz einfach über unser Kontaktformular.

Über Borsum Immobilien

Borsum Immobilien

Borsum Immobilien ist ein familiengeführtes Unternehmen mit Bestand seit über 45 Jahren. Unser Schwerpunkt liegt in der Vermittlung von Häusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken und Ferienimmobilien jeglicher Art.

Neben der Vermittlung von Immobilien sind wir spezialisiert auf die Vermietung von Ferienwohnungen und gehören zu den Vorreitern in Sachen renditeorienterter Immobilienvermittlung.

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